In Deutschland werden Weine gemäß einem Drei-Klassen-System eingeteilt, wobei Tafelwein die unterste Stufe darstellt, gefolgt von Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.) und Prädikatswein mit seinen verschiedenen Kategorien wie Kabinett bis Trockenbeerenauslese. Der Landwein, den wir nun verkosten, fällt in die Kategorie der Tafelweine, jedoch erfüllt nicht jeder Tafelwein die Kriterien für die Bezeichnung “Deutscher Landwein”. Ein Deutscher Landwein muss aus einem der 20 definierten Landweingebiete stammen und aus zugelassenen Rebsorten gekeltert sein. Im Gegensatz zu einfachen Tafelweinen darf ein Deutscher Landwein nicht mit Weinen aus anderen Gebieten verschnitten werden, was seine landschaftstypische Charakteristik garantiert.

Landweine sind meist einfachere Schoppenweine, die sich durch einen herzhaften und kernigen Geschmack auszeichnen und traditionell von den Winzern selbst genossen werden. Ein Vorteil der Landweine ist ihr geringerer Alkoholgehalt, der sie besonders bekömmlich macht. Die belebende, fruchtige Säure verleiht diesen Weinen eine spritzig-muntere Frische, die auch bei unserer Verkostung spürbar ist. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass Deutscher Landwein ausschließlich in den Geschmacksrichtungen “trocken” und “halbtrocken” erhältlich ist, was seinen feinherben, erfrischenden Geschmack sichert.

nach G. Neitzer – Die perfekte Weinprobe

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